Die Ergotherapie unterstützt Patient:innen dabei, ihre psychische Stabilität zu fördern, Ressourcen zu entdecken und den Alltag wieder selbstständig zu bewältigen. Eine passgenaue Verordnung trägt wesentlich dazu bei, dass die Therapie wirkungsvoll umgesetzt werden kann.
Sie ermöglichen Patient:innen eine gezielte Förderung von:
- Alltagskompetenzen
- Konzentration, Motivation und Belastbarkeit
- sozialer Teilhabe und Selbstständigkeit
Ergotherapie im Bereich Psychiatrie kann von Ärzt:innen verschiedener Fachrichtungen verordnet werden. Dazu gehören insbesondere:
- Hausärzt:innen / Allgemeinmediziner:innen
- Fachärzt:innen für Psychiatrie
- niedergelassene Psychotherapeut:innen
- Fachärzt:innen für Neurologie
Was gehört auf das Rezept?
Damit Ihre Patientinnen zeitnah mit der ergotherapeutischen Behandlung beginnen können, bitten wir Sie, die Heilmittelverordnung (Muster 13) vollständig auszufüllen.
Für die psychisch-funktionelle Ergotherapie benötigen wir folgende Angaben:
- Heilmittel: Ergotherapie – psychisch-funktionell
- Indikationsschlüssel: z. B. PS2 oder PS3
- Behandlungsfrequenz: z. B. 1–2× wöchentlich
- Optional: Hausbesuch bei eingeschränkter Mobilität
- Falls erforderlich: kurze medizinische Begründung
Eine vollständig ausgefüllte Verordnung ermöglicht eine reibungslose Planung
und einen schnellen Therapiebeginn für Ihre Patient:innen.
Für Rückfragen oder individuelle Fallabstimmungen stehen wir jederzeit zur
Verfügung unter 0151 68515542 oder info@ergotherapie-alltagsstark.de.
